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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 19/2025
Aus den Gemeinden
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Das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde hat durch das Anordnen von Halteverboten in Teilbereichen der Wellmicher Straße am Ortseingang St. Goarshausen aus Richttung Wellmich kommend nun für mehr Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden auf der Bundesstraße 42 im Bereich der Baustelle des neuen Verwaltungsgebäudes gesorgt. Bisher war dort beidseitiges Parken innerhalb der Ortsdurchfahrt zwischen Ortsschild und Autohaus gestattet, was dazu führte, dass insbesondere im Bereich der leichten Rechtskurve in Fahrtrichtung Stadtmitte Autos der Baufirmen standen, die vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmenden die Sicht auf den Gegenverkehr nahmen. Mit der jetzigen Regelung gilt im Bereich vom Ortsschild bis zur Einmündung des Verbindungswegs des Blütenwegs auf die B 42 in Fahrtrichtung Stadtmitte sowie bis 5 Meter hinter dieser Einmündung Halteverbot. Ab dort auf dem geraden Stück bis zum nächsten Halteverbot kann noch geparkt werden. In Fahrrichtung Wellmich gilt ab dem Autohaus bis zum Ortsschild Halteverbot, so dass der Verkehr übersichtlicher gestaltet ist. Im Übrigen gelten im Bereich der Wellmicher Straße die markierten Parktaschen. Somit schränkt das Ordnungsamt die Parkmöglichkeiten an der Baustelle selbst ein, um für mehr Sicherheit zu sorgen.