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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Reitzenhain für die Jahre 2024 und 2025 vom 03.01.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 0 € (2024) und 0 (2025).

§ 4 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 5 Steuersätze

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 2.325.872 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 2.361.272 €. und zum 31.12.2024 2.372.272 € sowie zum 31.12.2025 2.408.972 €.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000 € (2024) und 2.000 € (2025) überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen

Ortsgemeinde Reitzenhain, den 03.01.2024
Rüdiger Geisel, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 und 2025 mit dem Haushaltsplan 2024 und 2025 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Reitzenhain wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 10.11.2023 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08.12.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 15.01.2024 bis Dienstag, 23.01.2024, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen,

Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr,

Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

und 13.30 bis 18.00 Uhr und

Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 03.01.2024
Mike Weiland, Bürgermeister