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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Weyer für die Jahre 2024 und 2025 vom 04.01.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 55.000 €.

§ 4 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 5 Steuersätze

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 1.773.571 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 1.776.871 € und zum 31.12.2024 1.777.071 € sowie zum 31.12.2025 1.803.171 €.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500 € (2024) und 1.500 € (2025) überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen

Ortsgemeinde Weyer, den 04.01.2024
Linda Bröder, Erste Beigeordnete

Hinweis:

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 und 2025 mit dem Haushaltsplan 2024 und 2025 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Weyer wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 10.11.2023 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 3 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Wir erteilen unsere Genehmigung zu dem Höchstbetrag der Liquiditätsverbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse der Verbandsgemeinde Loreley in Höhe von jeweils 55.000,00 € für die Haushaltsjahre 2024 und 2025.

Liquiditätssicherung:

Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse gemäß § 68 Abs. 4 GemO bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (§ 95 Abs. 4 Nr. 3 GemO). Die Genehmigung kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung gegenüber der Verbandsgemeinde als Einheitskasse wurde zum 31.12.2024 und 31.12.2025 festgesetzt auf jeweils 55.000,00 €.

Nach § 105 Abs. 2 GemO sollen die Einzahlungen aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten lediglich den verzögerten Eingang von Deckungsmitteln innerhalb eines Haushaltsjahres überbrücken und dürfen regelmäßig nicht als Deckungsmittel herangezogen werden.

Ansonsten enthält die Haushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 15.01.2024 bis Dienstag, 23.01.2024, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr und

Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 04.01.2024
Mike Weiland, Bürgermeister