Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
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| 2024 | 2025 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 728.100 € | 749.100 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 727.900 € | 723.000 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 200 € | 26.100 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 18.700 € | 44.600 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 800 € | 800 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.000 € | 0 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -2.200 € | 800 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -16.500 € | -45.400 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 55.000 €.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
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| 2024 | 2025 |
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | ||
| - Grundsteuer A | 390 v. H. | 390 v. H. |
| - Grundsteuer B | 480 v. H. | 480 v. H. |
| - Gewerbesteuer | 420 v. H. | 420 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
| - für den ersten Hund | 66 € | 66 € |
| - für den zweiten Hund | 96 € | 96 € |
| - für jeden weiteren Hund | 144 € | 144 € |
| - für den jeden gefährlichen Hund | 612 € | 612 € |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 1.773.571 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 1.776.871 € und zum 31.12.2024 1.777.071 € sowie zum 31.12.2025 1.803.171 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500 € (2024) und 1.500 € (2025) überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen
Hinweis:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 und 2025 mit dem Haushaltsplan 2024 und 2025 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Weyer wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 10.11.2023 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 3 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Wir erteilen unsere Genehmigung zu dem Höchstbetrag der Liquiditätsverbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse der Verbandsgemeinde Loreley in Höhe von jeweils 55.000,00 € für die Haushaltsjahre 2024 und 2025.
Liquiditätssicherung:
Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse gemäß § 68 Abs. 4 GemO bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (§ 95 Abs. 4 Nr. 3 GemO). Die Genehmigung kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung gegenüber der Verbandsgemeinde als Einheitskasse wurde zum 31.12.2024 und 31.12.2025 festgesetzt auf jeweils 55.000,00 €.
Nach § 105 Abs. 2 GemO sollen die Einzahlungen aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten lediglich den verzögerten Eingang von Deckungsmitteln innerhalb eines Haushaltsjahres überbrücken und dürfen regelmäßig nicht als Deckungsmittel herangezogen werden.
Ansonsten enthält die Haushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 15.01.2024 bis Dienstag, 23.01.2024, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,
Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr und
Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zur Einsicht öffentlich aus.