Gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Weyer werden hiermit die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Weyer zu einer Genossenschaftsversammlung für Mittwoch, den 31.01.2024, 18:00 Uhr
im Sport und Gemeindezentrum in Weyer eingeladen.
Jagdgenossen sind alle Eigentümer von Grundstücken, die zu dem Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Weyer gehören.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse den Umfang seiner Flächen nachweisen muss und die Gesamtgröße der Fläche bei der Stimmabgabe, insbesondere bei Wahlen auf den Stimmzetteln zu vermerken ist.
Nichtöffentliche Sitzung Tagesordnung:
Hinweis:
Zur Versammlung haben die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen einen Flächennachweis (z.B. Grundbuchauszug, Bestandsnachweis des Kulturamtes etc.) zur Ermittlung der Stimmenverhältnisse mitzuführen.
Jeder Jagdgenosse / Jagdgenossin kann sich durch einen anderen Jagdgenossen / Jagdgenossin vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse / Jagdgenossin in seiner Person vereinigen.