Titel Logo
Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Weyer

Gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Weyer werden hiermit die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Weyer zu einer Genossenschaftsversammlung für Mittwoch, den 31.01.2024, 18:00 Uhr

im Sport und Gemeindezentrum in Weyer eingeladen.

Jagdgenossen sind alle Eigentümer von Grundstücken, die zu dem Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Weyer gehören.

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse den Umfang seiner Flächen nachweisen muss und die Gesamtgröße der Fläche bei der Stimmabgabe, insbesondere bei Wahlen auf den Stimmzetteln zu vermerken ist.

Nichtöffentliche Sitzung Tagesordnung:

  1. Begrüßung mit Feststellung der fristgerechten und satzungsgemäßen Einladung
  2. Vorstellung der Tagesordnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Bericht des Jagdvorstehers Rechenschaftsbericht 2022
  4. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022
  5. Entlastung des Jagdvorstandes
  6. Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2024 und 2025
  7. Neuwahl des Jagdvorstehers
  8. Neuwahl des 1. Beisitzers
  9. Neuwahl des 2. Beisitzers
  10. Neuwahl des Stellvertreters des 1. Beisitzers
  11. Neuwahl des Stellvertreters des 2. Beisitzers
  12. Allgemeines, Fragen; Verschiedenes

Hinweis:

Zur Versammlung haben die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen einen Flächennachweis (z.B. Grundbuchauszug, Bestandsnachweis des Kulturamtes etc.) zur Ermittlung der Stimmenverhältnisse mitzuführen.

Jeder Jagdgenosse / Jagdgenossin kann sich durch einen anderen Jagdgenossen / Jagdgenossin vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse / Jagdgenossin in seiner Person vereinigen.

Weyer, 05.01.2024
Bröder-Krämer, Jagdvorsteherin