Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | 2026 | 2027 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 731.900 € | 735.900 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 739.500 € | 739.500 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -7.600 € | -3.600 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 24.500 € | 28.500 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € | 0 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.200 € | 0 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -1.200 € | 0 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Fi- nanzierungstätigkeit auf | -23.300 € | -28.500 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht ver- anschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
|
|
| 2026 | 2027 |
| - | Grundsteuer A | 398 v. H. | 398,00 v. H. |
| - | Grundsteuer B | 790 v. H. | 790,00 v. H. |
| - | Gewerbesteuer | 420 v. H. | 420,00 v. H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| - | für den ersten Hund | 66 € | 66 € |
| - | für den zweiten Hund | 96 € | 96 € |
| - | für jeden weiteren Hund | 144 € | 144 € |
| - | für den ersten gefährlichen Hund | 612 € | 612 € |
| - | für den zweiten gefährlichen Hund | 612 € | 612 € |
| - | für jeden weiteren gefährlichen Hund | 612 € | 612 € |
Die Angabe der Steuersätze erfolgt lediglich deklaratorisch. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt ausschließlich durch die Satzung der Ortsgemeinde Weyer über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B, die Gewerbesteuer und der Hunde-steuer.
./.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 1.730.321 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 1.756.421 €. und zum 31.12.2026 1.748.821 € sowie zum
31.12.2027 1.745.221 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500 € (2026) und 2.500 € (2027) überschritten sind.
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 € (2026) und 20.000 € (2027) sind einzeln im Teilhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 und 2027 mit dem Haushaltsplan 2026 und 2027 uns seinen Anlagen der Ortsgemeinde Weyer wurde nach öffentlicher Bekanntmachung ab dem 17.10.2025 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 15.12.2025 angezeigt worden.
Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme
vom Montag, 12.01.2026 bis Dienstag, 20.01.2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstr. 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,
Montag von 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Dienstag bis Mittwoch von 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr
zur Einsicht öffentlich aus.