Titel Logo
Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

vom 05.01.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2026

2027

der Gesamtbetrag der Erträge auf

731.900 €

735.900 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

739.500 €

739.500 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-7.600 €

-3.600 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

24.500 €

28.500 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 €

0 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.200 €

0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-1.200 €

0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Fi- nanzierungstätigkeit auf

-23.300 €

-28.500 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht ver- anschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2026

2027

-

Grundsteuer A

398 v. H.

398,00 v. H.

-

Grundsteuer B

790 v. H.

790,00 v. H.

-

Gewerbesteuer

420 v. H.

420,00 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund

66 €

66 €

-

für den zweiten Hund

96 €

96 €

-

für jeden weiteren Hund

144 €

144 €

-

für den ersten gefährlichen Hund

612 €

612 €

-

für den zweiten gefährlichen Hund

612 €

612 €

-

für jeden weiteren gefährlichen Hund

612 €

612 €

Die Angabe der Steuersätze erfolgt lediglich deklaratorisch. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt ausschließlich durch die Satzung der Ortsgemeinde Weyer über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B, die Gewerbesteuer und der Hunde-steuer.

§ 6

Gebühren und Beiträge

./.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 1.730.321 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 1.756.421 €. und zum 31.12.2026 1.748.821 € sowie zum

31.12.2027 1.745.221 €.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500 € (2026) und 2.500 € (2027) überschritten sind.

§ 9

Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 € (2026) und 20.000 € (2027) sind einzeln im Teilhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.

Ortsgemeinde Weyer, den 05.01.2026
Linda Bröder Ortsbürgermeisterin
Hinweis:

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 und 2027 mit dem Haushaltsplan 2026 und 2027 uns seinen Anlagen der Ortsgemeinde Weyer wurde nach öffentlicher Bekanntmachung ab dem 17.10.2025 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 15.12.2025 angezeigt worden.

Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme

vom Montag, 12.01.2026 bis Dienstag, 20.01.2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstr. 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montag von 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr

Dienstag bis Mittwoch von 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag von 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr

Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 05.01.2026
Mike Weiland Bürgermeister