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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 20/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachtragshaushaltsatzung der Ortsgemeinde Weisel für das Jahr 2023 vom 10.05.2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt neu festgesetzt:

- Grundsteuer A

von bisher

320 v. H. auf

320 v. H

- Grundsteuer B

von bisher

385 v. H. auf

465 v.H.

- Gewerbesteuer

von bisher

383 v.H. auf

383 v.H.

Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 7.890.436 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 7.902.486 Euro und zum 31.12.2023 7.614.136 Euro.

§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Die bisherigen erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen werden nicht geändert.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Die bisherige Wertgrenze für Investitionen wird nicht verändert.

§ 8 Weitere Bestimmungen

Weitere Bestimmungen gem. § 95 Abs. 2 Satz 2 GemO, z.B. zur Bewirtschaffung (Sperren, Zustimmungsvorbehalte) oder zum Stellenplan (ku- und kw-Vermerke, Einstellungs- oder Beförderungssperren).

§ 9 Inkrafttreten

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Ortsgemeinde Weisel, den 10.05.2023
Hubert Erdkamp Ortsbürgermeister
Hinweis:

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 29.03.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 22.05.2023 bis Mittwoch, 31.05.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montag und Dienstag

von 08.00 Uhr bis 12:30 Uhr

und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr,

Mittwoch

von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Donnerstag

von 08.00 Uhr bis 12:30 Uhr

und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr und

Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

Verbandsgemeinde Loreley, den 10.05.2023
Mike Weiland Bürgermeister