Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
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| gegenüber bisher Euro | verändert um Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 2.399.700 | -236.100 | 2.163.600 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 2.398.050 | 53.900 | 2.451.950 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 1.650 | -290.000 | -288.350 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 75.950 | -290.000 | -214.050 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.500 | 0 | 2.500 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 7.000 | 2.000 | 9.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -4.500 | -2.000 | -6.500 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -71.450 | 292.000 | 220.550 |
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt neu festgesetzt:
| - Grundsteuer A | von bisher | 320 v. H. auf | 320 v. H |
| - Grundsteuer B | von bisher | 385 v. H. auf | 465 v.H. |
| - Gewerbesteuer | von bisher | 383 v.H. auf | 383 v.H. |
Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 7.890.436 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 7.902.486 Euro und zum 31.12.2023 7.614.136 Euro.
Die bisherigen erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen werden nicht geändert.
Die bisherige Wertgrenze für Investitionen wird nicht verändert.
Weitere Bestimmungen gem. § 95 Abs. 2 Satz 2 GemO, z.B. zur Bewirtschaffung (Sperren, Zustimmungsvorbehalte) oder zum Stellenplan (ku- und kw-Vermerke, Einstellungs- oder Beförderungssperren).
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 29.03.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 22.05.2023 bis Mittwoch, 31.05.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,
| Montag und Dienstag | von 08.00 Uhr bis 12:30 Uhr |
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| und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, |
| Mittwoch | von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr |
| Donnerstag | von 08.00 Uhr bis 12:30 Uhr |
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| und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr und |
| Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
zur Einsicht öffentlich aus.