Die Verbandsversammlung des „Zweckverband Schloss Balmoral Bad Ems" hat in ihrer Sitzung am 25.04.2024 dem Verbandsvorsteher und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher - soweit dieser den Verbandsvorsteher vertreten hat - gemäß § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) i. V. m. § 114 Gemeindeordnung für den Jahresabschluss 2023 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2023 liegt an sieben Werktagen vom Tage nach der Bekanntmachung an in Zimmer 337a der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises in 56130 Bad Ems, Insel Silberau 1, während der Dienstzeit
montags bis mittwochs von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.