Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO), des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (FwEVO) die folgende 1. Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 7 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst.
(3) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 6 Abs. 1 – 5 entsprechend.
Die übrigen Bestimmungen der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Loreley vom 04.07.2024 bleiben unberührt.
Diese 1. Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Loreley tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| oder | |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
St. Goarshausen, 12.05.2025 | Verbandsgemeindeverwaltung Loreley |
| (Siegel) |
| Mike Weiland |
| Bürgermeister |