Durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt erfolgte eine unvermutete überörtliche Prüfung der Gemeindekasse der Verbandsgemeinde.
Gemäß § 110 Abs. 6 GemO i. V. m. § 64 Abs. 2 GemO ist der Prüfungsbericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes sowie die Stellungnahme der Verbandsgemeindekasse bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley im Verwaltungsgebäude in Sankt Goarshausen (Zimmer 25 - 2. Stock), innerhalb der nächsten sieben Werktage, während den allgemeinen Dienstzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung, zur Einsichtnahme ausgelegt.