Titel Logo
Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 21/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nochern für die Jahre 2023 und 2024 vom 22.05.2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 2.462.835 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 2.426.135 €. und zum 31.12.2023 2.426.135 € sowie zum 31.12.2024 2.433.635 €.

§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500 € (2023) und 1.500 € (2024) überschritten sind.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen

Ortsgemeinde Nochern, den 22.05.2023
Rudolf Speich, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 mit dem Haushaltsplan 2023 und 2024 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Nochern wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 06.01.2023 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Die vom Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Nochern am 20.04.2023 beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 ist nicht genehmigungspflichtig.

Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme vom Dienstag, 30.05.2023, bis Mittwoch, 07.05.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten

Montag und Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr und

Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

Verbandsgemeinde Loreley, den 22.05.2023
Mike Weiland, Bürgermeister