I.
Am Sonntag, dem 24. August 2025 von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der/des Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters und am Sonntag, dem 07. September 2025 von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl
der/des Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 18. Juli 2025, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.