Bekanntmachung
Der Gemeinderat Lykershausen hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2022 die Aufstellung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Rheinufer“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Das Plangebiet ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.
Der Bebauungsplan wird nach dem beschleunigten Verfahren § 13b BauGB aufgestellt und entwickelt. Es handelt sich demnach um die Einbeziehung von Außenbereichsflächen. Es gelten die Verfahrensbestimmungen nach § 13a Abs. 2 ff. BauGB. Hiernach wird der Bebauungsplan ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeit hat ab Veröffentlichung dieser Ausgabe bis zum 16.06.2023 die Möglichkeit sich in der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Friedrichsstraße 12, 56338 Braubach, Zimmer 14 während der Dienststunden
Montag bis Mittwoch von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu erkundigen. In der im Juni 2023 anstehenden Gemeinderatsitzung wird die Planung konkretisiert und öffentlich vorgestellt.