Wie bereits nach der Sitzung des Gemeinderates vom 16.10.2023 berichtet dürfen noch keine Vermessungsarbeiten im Neubaugebiet „Hinter der Heh“ beauftragt werden, da zunächst ein Nachtragshaushalt für die Mehrkosten erforderlich ist. Hintergrund ist der Umstand, dass die seitens der Fachbehörde ursprünglich kalkulierten Kosten von 50.000 € bei weitem nicht ausreichen, um die grundlegenden Vermessungsarbeiten im geplanten Neubaugebiet durchführen zu lassen. Die jüngst im Nachtragshaushalt eingestellten zusätzlich erforderlichen 80.000 € wurden von der Kommunalaufsicht im Rahmen der Haushaltsgenehmigung abgelehnt. Der Gemeinde wurde erneut auferlegt, zur Deckung dieser Mehrkosten den Haushalt mit einer erneuten Anhebung der Grundsteuer B auszugleichen. Gleiches galt für den Einbau einer Hybrit-Heizung (Kosten rund 15.000 €) im Bahnhof, nachdem dort die Gas-Heizung bereits im letzten Jahr ausgetauscht wurde. Darüber hinaus muss die Gemeinde aktuell einen weiteren Nachtragshaushalt auf den Weg bringen, um weitere Mehrkosten beim An- und Umbau des Kindergartens in Höhe von 88.500 € bereitzustellen. Wir hoffen, durch verbesserte finanzielle Rahmenbedingungen im Jahr 2025 einen Haushaltsausgleich hinzubekommen, ohne das wegen der vorgenannten wichtigen Projekte die Grundsteuer B angehoben werden muss.