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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 22/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

§ 5 Steuersätze

2024

2025

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A

381 v. H.

381 v. H.

- Grundsteuer B

553 v. H.

553 v. H.

- Gewerbesteuer

425 v. H.

425 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

108 Euro

108 Euro

- für den zweiten Hund

168 Euro

168 Euro

- für jeden weiteren Hund

168 Euro

168 Euro

- für jeden gefährlichen Hund

650 Euro

650 Euro

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

- Hebesatz Tourismusbeitrag: 10,00 % (2024) und 10,00 % (2025)

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug -185.957 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 257.543 Euro und zum 31.12.2024 351.793 Euro sowie zum 31.12.2025 381.843 Euro.

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500 Euro (2024) und 1.500 Euro (2025) überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

Stadt St. Goarshausen, den 24.05.2023

Nico Busch
Stadtbürgermeister

Hinweis:

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 mit dem Haushaltsplan 2024 und 2025 und seinen Anlagen der Stadt St. Goarshausen wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 15.12.2023 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 bis 4 der Haushaltssatzung sind teilweise erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Wir erteilen unsere Genehmigung

  1. Zu dem Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse für das Haushaltsjahr 2024, in Höhe von 5.000.000,00 € und für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 2.500.000,00 €.

Gemäß § 95 Abs. 4 in Verbindung mit § 103 Abs. 2 und § 119 Abs. 1 GemO wird für das Haushaltsjahr 2024 für einen Betrag von 860.500,00 € die Genehmigung zur Kreditaufnahme versagt.

Wegen der fehlenden dauernden Leistungsfähigkeit sehen wir uns gemäß § 103 Abs. 4 Nr. 2 GemO gehalten, die Einzelkreditgenehmigung vorzubehalten.

Soweit eine Einzelkreditgenehmigung beantragt werden soll, ist uns der begründete Nachweis zu erbringen, nach welchem Ausnahmetatbestand der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO eine Kreditaufnahme zulässig erscheint.

Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme

vom Montag, 03.06.2024 bis Dienstag, 11.06.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montag bis Mittwoch

von 08.00 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag

von 08.00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 24.05.2024
Mike Weiland
Bürgermeister