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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung

Bekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung

Sanierung des Hallenbades der Loreleyschule

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name

Verbandsgemeindeverwaltung Loreley

Straße

Dolkstr. 3

PLZ, Ort

56346 St. Goarshausen

Telefon

0 67 71/9 19-2 34

Fax

0 26 27/96 05 22 5

E-Mail

e.dobschinskaja@vg-loreley.de

Internet

http://www.vg-loreley.de

b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A

Vergabenummer HLor-2025_03

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

elektronisch

in Textform

d) Art des Auftrags

./.

e) Ort der Ausführung

Loreleyring 100, 56346 St. Goarshausen Heide

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Sanierung des Hallenbades der Loreleyschule in St. Goarshausen

110 m3/h Umwälzleistung

ca. 200 m2 Wasserfläche

ca. 66 m Überlaufrinne mit Rost

ca. 2 m Wassertiefe im Tiefbereich

ca. 0,90 m Wassertiefe im Flachbereich

ca. 50 m Bodenkanäle für Vertikaleinströmung

3 Stück Startsockel

2 Stück Schwimmleinen 25 m

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

./.

h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)

nein

i) Ausführungsfristen

weitere Fristen

-

Vorlage der Rohbauangaben- und Werkstattzeichnungen für die Beckenausführung bis zur 45. KW 2025

-

Montage Wände, Rinnen und Bodenkanäle von der 19. bis zur 24. KW 2026

-

Verlegung der Bodenbleche von der 27. Bis 28. KW 2026

j) Nebenangebote

nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

k) mehrere Hauptangebote

nicht zugelassen

l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden

elektronisch zur Verfügung gestellt unter:

https://www.subreport.de/E62872621

Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist.

Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden

teilweise nachgefordert und zwar folgende Unterlagen:

gemäß § 16a VOB/A

o) Ablauf der Angebotsfrist am 17.06.2025 um 12:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist am 31.07.2025

p) Adresse für elektronische Angebote

https://www.subreport.de/E62872621

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen:

Deutsch

r) Zuschlagskriterien

nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:

s) Eröffnungstermin am 17.06.2025 um 12:00 Uhr

Ort

Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Friedrichstraße 12, 56338 Braubach, Zimmer 17

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen

Bieter und deren Bevollmächtigen

t) geforderte Sicherheiten

Vertragserfüllungsbürgschaft 5 % der Auftragssumme

Sicherheit für Mängelbeseitigung 3 % der Abrechnungssumme

u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

Die Auszahlungen an Dritte werden nicht akzeptiert

v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften

./.

w) Beurteilung der Eignung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich

Wird den Ausschreibungsunterlagen beigefügt

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:

Referenzanlagen

Der Bieter hat als Bestandteil des Angebotes, Grundlage einer Beauftragung und als Nachweis seiner wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit fünf Referenzanlagen von kommunalen Schwimmbädern mit einer Mindestwasserfläche von 200 m² anzugeben.

Diese Referenzen kommunaler Schwimmbäder mit einer Edelstahlbeckenanlage (Definition Edelstahlbecken müssen in den vergangenen fünf Jahren im EU-Raum durch den Bieter selbst, errichtet worden sein und über eine behördliche und auftraggeberseitige Abnahme verfügen. Dies ist mit einem Protokoll eines erfolgreich durchgeführten Farbversuches und mit einem vom Auftraggeber unter-fertigten Abnahmeprotokoll zu belegen. Referenzen ohne diese Unterlagen werden nicht gewertet.

Grundsätzlich sind als Eignungskriterium nur solche Schwimmbäder als Referenzen zu werten, die öffentlich ohne Einschränkungen betrieben und belastet werden, hierzu gehören alle durch Kommunen, Gemeinden oder Städte betriebene, öffentlich zugängliche Hallen- und Freibäder, sowie privat betriebene Spaß- oder Freizeitbäder.

Auflistung von mindestens fünf nach dem gewählten System gebauten Referenzanlagen.

Referenzanlage :

Errichtungszeitraum:

Wasserfläche:

Kontaktanschrift:

Die geforderten Referenznachweise gelten als unbedingter Angebotsbestandteil und sind mit diesem abzugeben.

Allgemeine Nachweise:

Der Bieter hat neben den Nachweisen über die Unbedenklichkeit und Leistungsfähigkeit für folgende Bereiche Nachweise bei der Angebotsabgabe vorzulegen:

-

Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten nach EN 1090 zur Herstellung tragender Stahlbauteile

-

Zertifikat, dass die schweißtechnischen Qualitätsanforderungen nach EN ISO 3834-2

-

Nachweis über sein Qualitätsmanagement nach EN ISO 9001:2015

-

Nachweise über Schweiß-, Beiz- und Prüfverfahren:

-

Nachweis der Eignung des Betriebes zur Durchführung von Schweißarbeiten EN 9606-1, DIN EN ISO 14731, EN ISO 3834-2 bzw. EN 1090-1

(Eignungsnachweis des Betriebes, der eigenen Schweißaufsicht und der Schweißer)

-

Nachweis, dass der Anbieter über Verfahren verfügt, Edelstahlbleche mit den notwendigen rutschhemmenden Eigenschaften auszustatten, so dass sie der Eignungsprüfung nach DIN 51097, Gruppe A, B und C standhalten

-

Nachweis, dass der Anbieter über Verfahren verfügt, Edelstahlbleche mit den notwendigen rutschhemmenden Eigenschaften auszustatten, so dass sie der Eignungsprüfung nach DIN 51097, Gruppe A, B und C standhalten.

-

Nachweis mittels Gutachten, dass der Anbieter über eine, nach EN 13451-3 Abschnitt 5.4

(Haarfangprüfung), von einer autorisierten Prüfanstalt

zugelassene Abdeckungen für die vorgesehenen Absaugöffnungen verfügt.

-

Nachweis über umweltgerechten Einsatz der erforderlichen Beizchemikalien für Edelstähle.

Entsorgung der Beizabwässer.

-

Nachweis über qualifiziertes Personal im Bereich Arbeitssicherheit (Nachweis einer betriebseigenen Sicherheitsvertrauensperson und einer Sicherheitsfachkraft).

-

Nachweis über Schweißverfahrensprüfung nach EN ISO 15614-1.

-

Nachweis Einfärbeverfahren für Edelstahlbleche

-

Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, betrifft. Angabe der gesamten gebauten Edelstahlschwimmbecken.

-

Anzahl der im Betrieb mit der Edelstahlfertigung beschäftigten Mitarbeiter, gegliedert nach Berufsgruppen.

-

technische Ausrüstung im Betrieb

-

Erklärung, dass sämtliche für das Projekt relevanten Leistungen – insbesondere die Fertigung, Vormontage und Endmontage der Edelstahlschwimmbecken sowie der zugehörigen Komponenten – überwiegend im eigenen Betrieb durch qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt werden

-

Erklärung über ausschließliche Verarbeitung von Edelstahl Rostfrei

-

Erklärung über die Einhaltung aller gültigen Normen und Verarbeitungsrichtlinien

-

Erklärung, dass das Unternehmen sowie die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen zuverlässig und unbescholten sind und dass gegen sie keine berufs- oder strafrechtlichen Verfahren anhängig oder bekannt sind, die die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen beeinträchtigen könnten

Sonstiger Nachweis:

Nachweise Ökologie, Nachhaltigkeit und Qualität

Für eine Auftragserteilung ist der Nachweis bezüglich qualitativer und ökologischer Herstellung, und damit die Erreichung bestmöglicher Nachhaltigkeit, unabdingbar.

Die Langlebigkeit von Edelstahlbauteilen / Edelstahlbecken hängt von der Verarbeitungsqualität entlang des Produktions- und Montageprozesses ab.

Zur Prüfung des Angebotes ist es daher zwingend erforderlich, diese Prozessschritte erschöpfend darzustellen, um während der Bauphase deren Einhaltung prüfen zu können.

Folgenden Kriterien sind im Produktionsablauf einzuhalten, um eine fachgerechte Montage der Edelstahlbauteile zu ermöglichen:

Die Umsetzung dieser Maßnahmen zur Erzielung von Nachhaltigkeit unter Berücksichtigung einer möglichst ökologischen Vorgangsweise ist durch nachfolgend geforderte Nachweise zu belegen. Diese Nachweise gelten als Angebotsbestandteil und sind gleichzeitig mit dem Angebot zu erbringen, da das Angebot sonst nicht prüfbar ist und ausgeschieden wird!

a) Strikte Trennung der Edelstahlverarbeitung in Bezug auf Maschine und Produktionsraum von der Produktion anderer metallischer Werkstoffe oder ausschließliche Verarbeitung von Edelstahl zur Vermeidung von Ferriteinträgen in die Bauteile durch Produktionsmaschinen und Werkzeuge. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor die Produktionsstätten vor Auftragserteilung bzw. auch während der Produktionsphase bezüglich Einhaltung der Sortenreinheit zu überprüfen (Nachweis bzw. Eigenerklärung).

-

Hoher Vorfertigungsgrad in der Werkshalle unter optimalen Produktionsbedingungen

-

Fachgerechte Bauteilreinigung und umweltgerechter Umgang mit Reinigungswässern

-

Montagegerechter Schutz und optimale Verpackung der Bauteile

-

Hohe Bauteilgenauigkeit der Dünnblechkonstruktionen

-

Fachgerechte Vorbereitung für die Montageschweißungen (Wurzelschutz, Schweißnahtvorbereitung)

b) Der Nachweis über einen hohen Vorfertigungsgrad der Bauteile. D.h. dass die Beckenwände, Überlaufrinnen und deren statische Aussteifung noch im Produktionswerk zu Bauelementen zusammengefügt werden (ausgenommen Wandbereiche unterhalb der Raststufe, die für eine Edelstahlauskleidung vorgesehen sind).

Die vorgenannten Qualitätsanforderungen schließen einen Zusammenbau der Seitenwandbleche mit statischer Aussteifung und Überlaufrinne direkt auf der Baustelle aus. Vor Ort sind lediglich werksseitig vorgefertigte Beckenwände zum Zusammenbau freigegeben. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Werkstücke auch in Bezug auf Korrosionen den geforderten Qualitätsanforderungen entsprechen.

Der Nachweis ist mittels Prozessbeschreibung und Bilddokumentation zu erbringen.

c) Nachweis der ökologischen Nachhaltigkeit durch eine fachgerechte Bauteilreinigung und einen bewussten Umgang mit Beizabwässern im Produktionsbetrieb

c1) Nachweise über Wiederverwendung bzw. Entsorgung der Beizabwässer

c2) Nachweis über Vorbehandlung der Bauelemente

D.h. die Außenseiten der Bauelemente müssen noch im Fertigungswerk durch Sprühbeizung gereinigt werden. Alle Anlauffarben durch den Schweißprozess auf wasserberührten Oberflächen sind ebenfalls unmittelbar nach Fertigung der Bauteile durch ein elektro-chemisches Beizverfahrens zu reinigen und zu passivieren. Die Entfernung von Anlauffarben aus dem Schweißprozess, an der Rückseite der Beckenwandelemente, mittels Bürste oder Schleifen und anschließendem Übersprühen mittels edelstahlfarbenem Schutzspray ist nicht gestattet.

Der Nachweis ist mittels Prozessbeschreibung und Bilddokumentation zu erbringen.

d1) Nachweis über qualifiziertes Personal im Bereich Arbeitssicherheit.

d2) Nachweis einer betriebseigenen Sicherheitsvertrauensperson und einer Sicherheitsfachkraft.

Geforderte Anlagen

Die nachstehend angeführten Pläne, Schnitte, Detaildarstellungen sowie hydraulische und statische Berechnungen sind Angebotsbestandteil und gleichzeitig mit diesem einzureichen.

Im Sinne einer eindeutigen Qualitätsfestlegung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe ist ein Nachreichen fehlender Angebots-Anlagen nicht möglich:

-

Seitenwandschnitte mit Beckenkopf- bzw. Rinnenausbildung

-

Ausführungsdetails:

Boden-Seitenwandanschluss, Ausbildung Stehstufe, Überlaufrinne/Rosteinschub

-

Plan über die vorgesehene Bodenblechaufteilung

-

Zeichnung von wichtigen Beckeneinbauten

-

Überlaufrinnendimensionierung nach anfallender Wassermenge in den einzelnen Bereichen

-

Plan über vorgesehene Beckenhydraulik inkl. Angabe der hydraulischen Auslegung entsprechend DIN 19643

-

Angabe und Darstellung der Form der Einströmdüsen, sowie Beschreibung der vorgesehenen Mengenaufteilung für die einzelnen Beckenbereiche (Nichtschwimmer, Schwimmer, etc.),

-

Plan über die vorgesehene Beckenverrohrung bis zur vorgegebenen Übergabestelle,

Vorzulegende Muster

Die nachstehend gelisteten Muster und Proben sind auf Anforderung nachzureichen:

-

Muster des Rinnenabdeckrostes

-

Muster der Bodeneinströmung mit rutschhemmender Prägung

-

Muster der vorgesehenen rutschhemmenden Oberflächen

Die Muster sind eindeutig dem Angebot des Bieters zugehörig zu kennzeichnen.

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)

Bei der Auftragssumme über 75.000 € netto: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Vergabeprüfstelle, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz. E-Mail: vergabepruefstelle@mwvlw.rlp.de, Tel.: 06131 16-2546, -2295

Bei der Auftragssumme bis 75.000 € netto: VOB-Stelle für Rheinland-Pfalz, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, 56068 Koblenz. Tel. Tel: +49(261) 20546-13696.