Gemäß der Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltungsgeschäfte auf die Ortsgemeinde Kaub ist der Reinertrag aus der Jagdnutzung im Jagdbezirk Kaub für das Jahr 2024 der Ortsgemeinde Kaub ausschließlich zur Instandhaltung der Feld-, Weinbergs- und Waldwege zur Verfügung zu stellen.
In der gemeinsamen Sitzung des Jagdvorstandes mit der Ortsgemeinde Kaub wurde Einvernehmen über die Verwendung des Reinertrages hergestellt.
Die Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Jagdvorstandes mit der Ortsgemeinde Kaub vom 20.05.2025 liegt in der Zeit vom 02.06.2025 bis 16.06.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen öffentlich zur Einsicht aus.
Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten (Zimmer 12) möglich: