Gemäß der Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltungsgeschäfte auf die Ortsgemeinde Reichenberg ist der Reinertrag aus der Jagdnutzung im Jagdbezirk Reichenberg für das Jahr 2024 der Ortsgemeinde Reichenberg ausschließlich zur Instandhaltung der Feld-, Weinbergs- und Waldwege zur Verfügung zu stellen.
In der gemeinsamen Sitzung des Jagdvorstandes mit der Ortsgemeinde Reichenberg wurde Einvernehmen über die Verwendung des Reinertrages hergestellt.
Die Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Jagdvorstandes mit der Ortsgemeinde Reichenberg vom 09.05.2025 liegt in der Zeit vom 02.06.2025 bis 16.06.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St.Goarshausen öffentlich zur Einsicht aus.
Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten (Zimmer 12) möglich:
| Montag | 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16:00 Uhr |
| Dienstag und Mittwoch | von 08.00 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr |
| Freitag | von 08.00 bis 12.00 Uhr |