Auf Grund des § 6 a Abs. 6 Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Landesverordnung über die Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren, in den jeweils geltenden Fassungen, werden nach Anhörung des Verbandsgemeinderates am 26.03.2026 und des Stadtrates Kaub am 16.12.2025 folgende Parkgebühren festgesetzt:
Die Parkgebühren betragen:
| 1. | am Parkscheinautomaten der Stadt Kaub Im Bereich an der „B 42“ -zwischen „Truck Stop“ bis „Höhe Bahnhof“, am Parkplatz Landebrücke und am Parkplatz Pegelhaus - (gemäß beigefügtem Lageplan) | |
| a) | die erste halbe Stunde (30 Minuten) | 0,60 € |
| b) | danach jede weitere halbe Stunde bis zur Höchstparkzeit von 3 Stunden | 1,00 € |
| c) | Tagesticket (Parkdauer 08.00 bis 18.00 Uhr) | 8,00 € |
| d) | für Pendler (Monatsticket) | 10,00 € |
| 3. | Gelöste, aber nicht verbrauchte Zeiten für PKWs können auf allen Parkflächen, auf denen eine Regelung der Parkzeit durch Parkscheinautomaten erfolgt, abgeparkt werden. | |
| 4. | Parkgebührenregelungen für die Benutzung gebührenpflichtiger Parkplätze sowie bei besonderen Veranstaltungen bleiben hiervon unberührt. | |
§ 2 | ||
Diese Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.