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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 22/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung Einziehung div. Wirtschaftswege Lierschied

Der Ortsgemeinderat Lierschied hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und § 58 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems vom 15.05.2026 hiermit bekannt gemacht wird:

Satzung

über den Einzug zweier Wirtschaftswege im Flurbereinigungsgebiet der Ortsgemeinde

Lierschied vom 08.04.2026

§ 1

Gegenstand der Einziehung

Die im Rahmen der Flurbereinigung 1967 der Gemeinde zugewiesenen Wegeparzellen

Gemarkung Lierschied

Flur 12

Flurstück 37 

Gemarkung Lierschied

Flur 2

Flurstück 27

werden als Wirtschaftswege eingezogen.

Die Lagepläne, welche Bestandteile der Satzung sind, sind als Anlage beigefügt. Die einzuziehenden Wegeabschnitte sind gelb markiert.

§ 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Lierschied, den 08.04.2026
Ortsgemeinde
Lierschied
Andreas Dillenberger  —  (DS)
Ortsbürgermeister

 

 

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder

jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

St. Goarshausen, 21.05.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Loreley
In Vertretung:
(Siegel)
Christian Westbomke