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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 23/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Offenlage des Entwurfes der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025, des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2025 und seiner Anlagen der Stadt St. Goarshausen

gemäß § 97 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO)

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 mit dem 1. Nachtragshaushalts-plan 2025 und seinen Anlagen der Stadt St. Goarshausen liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohner

ab dem 10.06.2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten (Montag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr sowie Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) aus.

Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 und des 1. Nach- tragshaushaltsplanes 2025 und seiner Anlagen der Stadt St. Goarshausen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Fachbereich I Organisation und Finanzen, Sachgebiet Finanzen, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen einzureichen.

St. Goarshausen, 02.06.2025
Mike Weiland
Bürgermeister