Gemäß der Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltungsgeschäfte auf die Ortsgemeinde Reitzenhain ist der Reinertrag aus der Jagdnutzung im Jagdbezirk Reitzenhain für das Jahr 2024 der Ortsgemeinde Reitzenhain ausschließlich zur Instandhaltung der Feld-, Weinbergs- und Waldwege zur Verfügung zu stellen.
In der gemeinsamen Sitzung des Jagdvorstandes mit der Ortsgemeinde Reitzenhain wurde Einvernehmen über die Verwendung des Reinertrages hergestellt.
Die Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Jagdvorstandes mit der Ortsgemeinde Reitzenhain vom 30.05.2025 liegt in der Zeit vom 10.06.2025 bis 24.06.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St.Goarshausen öffentlich zur Einsicht aus.
Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten (Zimmer 12) möglich: