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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 23/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Mainz, den 27.05.2026

Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde

Brucknerstraße 2

55127 Mainz

3800R23-422.03/Rh-007/7

Planfeststellung für die Abladeoptimierung der Fahrrinnen am Mittelrhein Teilabschnitt 3 „Jungferngrund“ und „Geisenrücken“ (Rhein-km 547,50 bis 557,00) und die Ufermodellierung am Tauber Werth (Rhein-km 551,15 bis 551,45)

Bekanntmachung

über die Erörterungstermine

I.

Die gemäß § 73 Abs. 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durchzuführende Erörterung der Stellungnahmen, die zu den o. g. Vorhaben eingegangen sind, findet statt in der

Rheinfelshalle Sankt Goar

Heerstraße 139, 56329 Sankt Goar

und zwar wie folgt:

1.

Für die Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird

am Dienstag, 23. Juni 2026, ab 10:00 Uhr

2.

Für die anerkannten Vereinigungen und sonstigen Dritten

am Mittwoch, 24. Juni 2026, ab 10:00 Uhr

3.

Bei Bedarf wird die Erörterung fortgesetzt

am Donnerstag, 25. Juni 2026, ab 10:00 Uhr

II.

1.

Die Erörterung ist nicht öffentlich (§ 73 Abs. 6 Satz 6 in Verbindung mit § 68 Abs. 1 Satz 1 VwVfG).

2.

Die Behörden und anerkannten Vereinigungen i. S. von § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben oder sich zu dem Vorhaben geäußert haben, werden zu der Erörterung gesondert schriftlich geladen. Sie können sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Darüber hinaus können sie Personen zu ihrer Unterstützung beiziehen. Auslagen, die Ihnen zur Wahrung des Termins entstehen, werden nicht erstattet. Beteiligte, die auf Grund von Hör- und/oder Sprachbehinderungen die Bereitstellung geeigneter Kommunikationshilfen wünschen, werden um rechtzeitige Information vor dem Termin an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Dienstort Mainz gebeten. Kommunikationshilfen werden kostenfrei bereitgestellt.

3.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann ohne ihn verhandelt und im Planfeststellungsbeschluss entschieden werden.

4.

Die Bekanntmachung wird auch im Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben unter https://beteiligung.bund.de/V?s=V-W100017 veröffentlicht.

5.

Aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des o.g. Planverfahrens von der Planfeststellungsbehörde ermittelte, vom Träger des Vorhabens übermittelte oder in Einwendungen mitgeteilte personenbezogene Daten (z.B. Name, Adresse, Betroffenheit etc.) ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die personenbezogenen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können und ein ordnungsgemäßes Planverfahren durchzuführen. Die personenbezogenen Daten werden ggf. an den Vorhabenträger und die für diesen tätigen Dritte weitergereicht. Es handelt sich um eine erforderliche Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e) DSGVO. Für weitere Einzelheiten wird auf die „Hinweise zum Datenschutz in der Planfeststellung“ auf der folgenden Internetseite verwiesen:

www.gdws.wsv.bund.de/DE/wasserstrassen/planfeststellung/Datenschutz _Planfeststellung.html

In Bezug auf die Barrierefreiheit der zur Veröffentlichung vorgesehenen Dokumente wird auf die Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Homepage der GDWS verwiesen: www.gdws.wsv.bund.de/DE/service-navi/Barrierefreiheit/Barrierefreiheit_node.html

Im Auftrag
gez. Wayand