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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Mitteilung der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters in der Gemeinde Weyer

(Berichtigung von Flächenangaben)

In der Gemarkung Weyer wurden die amtliche Liegenschaftskarte und die Flächenangaben des Liegenschaftskatasters bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken aufgrund einer neuerlichen Auswertung des Zahlennachweises von Amts wegen durch den Fortführungsnachweis

SQ70177/2024, SQ70179/2024 und SQ70180/2024 aktualisiert.

Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich mitgeteilt. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:

„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“

Die amtliche Liegenschaftskarte und der Fortführungsnachweis sind in der Zeit vom 29.06.2024 bis 29.07.2024 beim Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Dienstort Westerburg, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg ausgelegt und können während der Dienststunden (Montag - Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr) eingesehen werden.

Es sind zwecks Einsichtnahme zwingend Terminvereinbarungen notwendig.

Der Inhalt der öffentlichen Mitteilung kann auch im Internet unter der Adresse

https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen-/-oeffentliche-mitteilungen

eingesehen werden.

Im Auftrag
gez. Thomas Müller, Vermessungsamtmann