Titel Logo
Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 24/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Einladung

Gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Prath werden hiermit die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Prath zu einer Genossenschaftsversammlung für

Mittwoch, den 1. Juli 2026, 19.00 Uhr

in das Dorfgemeinschaftshaus in Prath

eingeladen.

Jagdgenossen sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die zu dem Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Prath gehören und auf denen die Jagd nicht ruht.

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse / jede Jagdgenossin den Umfang seiner Flächen nachweisen muss und die Gesamtgröße der Fläche bei der Stimmabgabe, insbesondere bei Wahlen, auf den Stimmzetteln zu vermerken ist.

Nicht öffentliche Sitzung - Tagesordnung:

1.

Begrüßung und Feststellung der fristgerechten und satzungsgemäßen Einladung

2.

Gedenkminute für die Verstorbenen

3.

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

4. Feststellung des Flächenverzeichnisses und Verteilungsplans nach Veröffentlichung vom 30.04.2026

5.

Bericht des Jagdvorstehers (Rechenschaftsbericht 2025)

6.

Beschlussfassung Verwendung Reinertrag 2025 gemäß Rechenschaftsbericht 2025

7.

Beschlussfassung Verwendung Rücklage 2025 gemäß Rechenschaftsbericht 2025

8.

Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2025

9.

Entlastung des Jagdvorstandes

10.

Beratung und Beschlussfassung über Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026/2027

11.

Neuwahlen zum Jagdvorstand

a.

Wahl des Jagdvorstehers

b.

Wahl des 2. Beisitzenden

12.

Allgemeines, Fragen, Verschiedenes

Hinweis:

Zur Versammlung haben die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen einen Flächennachweis (z. B. Grundbuchauszug, Bestandsnachweis des Kulturamtes etc.) zur Ermittlung der Stimmenverhältnisse mitzuführen.

Jeder Jagdgenosse / jede Jagdgenossin kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.

Prath, 21.05.2026
gez. Horst Hofmann
1. Beisitzer