Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
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| gegenüber bisher Euro | verändert um Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 2.219.150 | 373.100 | 2.592.250 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 2.098.450 | 389.550 | 2.488.000 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 120.700 | -16.450 | 104.250 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 187.200 | -14.450 | 172.750 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.087.000 | -220.000 | 1.867.000 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.200.000 | 286.000 | 2.486.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -113.000 | -506.000 | -619.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -74.200 | 520.450 | 446.250 |
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 nicht geändert.
Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.
Die Angabe der Steuersätze erfolgt lediglich deklaratorisch. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt ab 2025 ausschließlich durch die Satzung der Ortsgemeinde Dachsenhausen über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 6.223.759 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 6.309.059 € und zum 31.12.2025 6.413.309 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500 € überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000 Euro sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Hinweis:
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 23.05.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 23.06.2025 bis Dienstag, 01.07.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,
Montag — von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und — 3.30 bis 16.00 Uhr,
Dienstag und Mittwoch — von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag — von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und — 13.30 bis 18.00 Uhr
Freitag — von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zur Einsicht öffentlich aus.