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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltsatzung der Ortsgemeinde Dachsenhausen für das Jahr 2025 vom 11.06.2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 nicht geändert.

Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.

Die Angabe der Steuersätze erfolgt lediglich deklaratorisch. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt ab 2025 ausschließlich durch die Satzung der Ortsgemeinde Dachsenhausen über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer.

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 6.223.759 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 6.309.059 € und zum 31.12.2025 6.413.309 €.

§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500 € überschritten sind.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000 Euro sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.

§ 8 Inkrafttreten

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Ortsgemeinde Dachsenhausen, den 11.06.2025
Sebastian Haupt, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 23.05.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 23.06.2025 bis Dienstag, 01.07.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montag  —  von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und  —  3.30 bis 16.00 Uhr,

Dienstag und Mittwoch  —  von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag  — von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und  —  13.30 bis 18.00 Uhr

Freitag  —  von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 11.06.2025
Verbandsgemeinde Loreley
Mike Weiland, Bürgermeister