Titel Logo
Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 26/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

(vereinfachtes Sanierungsverfahren gem. § 142 Abs. 4 BauGB vom 10.06.2026

Gemäß § 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) i.V.m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973, § 16 des Gewerbe-steuergesetzes (GewStG) vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167) und der §§ 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. 1995, 175), in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 04.05.2026 folgende Satzung beschlossen:

§ 5

Befristung

Gemäß § 142 Abs. 3 BauGB wird die Durchführungsfrist der Sanierung bis zum 31.12.2029 verlängert.

§ 6

Inkrafttreten

Die Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.

Kamp-Bornhofen, den 10.06.2026
Siegel
Frank Kalkofen
Ortsbürgermeister

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung - GemO - wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

St. Goarshausen, den 16.06.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Loreley
Siegel
Mike Weiland
Bürgermeister