Titel Logo
Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 27/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

3. Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der städtischen Landebrücke der Stadt Braubach vom 14.05.2012

Auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit den §§ 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) hat der Stadtrat der Stadt Braubach am 21.06.2023 folgende Änderung der Gebührensatzung vom 14.05.2012 i. d. F. vom 25.04.2018 beschlossen:

Artikel 1

§ 3 Absatz 1 der Gebührensatzung über die Benutzung der städtischen Landebrücke der Stadt Braubach erhält die folgende Fassung:

(1) Es werden folgende Benutzungsgebühren erhoben:

1.

Für einmaliges An- und Ablegen mit einer Liegezeit

von bis zu 3 Stunden 100,00 EUR

2.

Für einmaliges An- und Ablegen mit einer Liegezeit

von bis zu 6 Stunden 175,00 EUR

3.

Für einmaliges An- und Ablegen mit einer Liegezeit

von bis zu 12 Stunden 280,00 EUR

4.

Für einmaliges An- und Ablegen mit einer Liegezeit

von bis zu 24 Stunden 360,00 EUR

5.

Für die Entnahme von Trinkwasser 3,00 EUR je cbm

Artikel 2

Die übrigen Bestimmungen der Gebührensatzung über die Benutzung der städtischen Landebrücke der Stadt Braubach vom 14.05.2012 bleiben unberührt.

Artikel 3

Diese Änderung der Satzung tritt mit Wirkung vom 01.07.2023 in Kraft.

Braubach, 22.06.2023
Joachim Müller, Stadtbürgermeister