Planfeststellung für das Bauvorhaben „Lärmsanierung Mittelrheintal, Leutesdorf, Errichtung von Schallschutzwänden in Leutesdorf einschließlich landschaftspflegerischer Ersatzmaßnahmen in der Verbandsgemeinde Loreley, Stadt Kaub“, Bahn-km 127,720 bis 129,650 der Strecke 2324 MH-Speldorf - Niederlahnstein in der Verbandsgemeinde Bad Hönningen, Ortsgemeinde Leutesdorf, und der Verbandsgemeinde Loreley, Stadt Kaub
Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, vom 30.03.2023, Az. 551ppi/073-2019#010, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 14.07.2023 bis 28.07.2023 in der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Friedrichstr. 12, 56338 Braubach, Zimmer 14 während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, Untermainkai 23-25, 60329 Frankfurt/Main, eingesehen werden.
Er kann des Weiteren auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter:
https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Anhoerungsverfahren/DE/Rheinland_P/2023/Anhoerung_Laermsanierung_Leutesdorf.html
eingesehen werden.
Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).