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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 28/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses und über die Erhebung der Gebühren der Ortsgemeinde Dörscheid vom 03.07.2023

und über die Erhebung der Gebühren der Ortsgemeinde Dörscheid vom 03.07.2023

Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 37 des Gesetzes vom 19.12.2018 (GVBl. S. 448) i.V.m. §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetztes für Rheinland-Pfalz vom 17.03.2005 (GVBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2020 (GVBl. S. 1233), in der jeweils gültigen Fassung, folgende Satzungsänderung beschlossen:

Artikel 1

Die Anlage zu §§ 7 Absatz 1 und 8 Absatz 2 der Satzung über die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses und über die Erhebung der Gebühren vom 15.05.1997 der Ortsgemeinde Dörscheid, zuletzt geändert durch Satzung vom 05.05.2017, wird wie folgt geändert:

Gebühren

Anlage zu §§ 7 und 8 der Satzung der Ortsgemeinde Dörscheid über die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses und über die Erhebung von Gebühren vom 15.05.1997

Artikel 2

Die bisherigen Regelungen §§ 1 bis 10 bleiben unverändert.

Artikel 3

Die Änderung der Satzung tritt rückwirkend am 19.05.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 05.05.2017 außer Kraft.

Dörscheid, den 03.07.2023
Ortsgemeinde Dörscheid
Donald Thomas, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen

sind, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

St. Goarshausen, 05.07.2023 (Siegel)
Verbandsgemeindeverwaltung Loreley
Mike Weiland, Bürgermeister