Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
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| gegen über bisher Euro | verändert um Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 206.450 | 20.900 | 227.350 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 213.800 | 13.450 | 227.250 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -7.350 | 7.450 | 100 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -3.450 | 7.450 | 4.000 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.500 | 0 | 1.500 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 | 9.000 | 9.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.500 | -9.000 | -7.500 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.950 | 1.550 | 3.500 |
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
zinslose Kredite von bisher 0 Euro auf 0 Euro
verzinste Kredite von bisher 0 Euro auf 7.500 Euro
zusammen von bisher 0 Euro auf 7.500 Euro
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 50.000 €.
unverändert
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt neu festgesetzt:
Grundsteuer A unverändert
Grundsteuer B von bisher 455 v. H. auf 465 v. H.
Gewerbesteuer unverändert
Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug. 476.732 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. 2022 beträgt 468.782 Euro und zum 31.12.2023 468.882 Euro.
unverändert
unverändert
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Hinweis:
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 12.06.2023 vorgelegt worden.
Wir erteilen unsere Genehmigung:
| - | zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2023 erforderlich ist, in Höhe von 7.500,00 €. |
| - | zu dem Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse der Verbandsgemeinde zum 31.12.203 in Höhe von 50.000,00 €. |
Sollten keine Inlandskredite aufgenommen werden, so ist jedoch eine Kreditaufnahme auf die Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft beschränkt.
Ansonsten enthält die Haushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 17.07.2023 bis Dienstag, 25.07.2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,
Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
und 13.30 bis 16.00 Uhr,
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
und 13.30 bis 18.00 Uhr und
Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zur Einsicht öffentlich aus.