Titel Logo
Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 28/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Dachsenhausen

Gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Dachsenhausen werden hiermit die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Dachsenhausen zu einer Genossenschaftsversammlung für

Freitag, den 02. August 2024, 19.30 Uhr

im Bürgerhaus Dachsenhausen

eingeladen.

Jagdgenossen sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die zu dem Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Dachsenhausen gehören und auf denen die Jagd nicht ruht.

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse / jede Jagdgenossin den Umfang seiner Flächen nachweisen muss und die Gesamtgröße der Fläche bei der Stimmabgabe, insbesondere bei Wahlen, auf den Stimmzetteln zu vermerken ist.

Nicht öffentliche Sitzung - Tagesordnung:

1.

Begrüßung mit Feststellung der fristgerechten und satzungsgemäßen Einladung

2.

Vorstellung der Tagesordnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit

3.

Neuwahl des Jagdvorstehers

4.

Beratung und Beschlussfassung Haushaltsplan 2020/ 2021

5.

Beratung und Beschlussfassung Haushaltsplan 2022/ 2023

6.

Beratung und Beschlussfassung Haushaltsplan 2024/ 2025

7.

Beratung und Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2019-2023

8.

Entlastung des Jagdvorstandes

9.

Information zum Jagdkataster

10.

Allgemeines, Fragen, Verschiedenes

Hinweis:

Zur Versammlung haben die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen einen Flächennachweis (z. B. Grundbuchauszug, Bestandsnachweis des Kulturamtes etc.) zur Ermittlung der Stimmenverhältnisse mitzuführen.

Jeder Jagdgenosse / jede Jagdgenossin kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.

Dachsenhausen, 12.07.2024 — gez. Ulf Schmidt
 — 1. Beisitzer