Für die Wahl der Wehrführung der örtlichen Einheit Nochern-Weyer findet am
Montag, 04.08.2025, 19:00 Uhr,
im Feuerwehrgerätehaus, Schulstraße 14a, 56357 Nochern
eine Wahlversammlung statt.
Hierzu werden gemäß § 14 Abs. 1 Satz 5 Nr. 3a und Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (GVBl. S. 413), die aktiven Angehörigen der örtlichen Feuerwehreinheit und der Jugendfeuerwehr, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, eingeladen.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Erläuterung des Wahlverfahrens und Bestellung eines Wahlvorstandes |
| 3. | Wahl und Ernennung einer Wehrführerin / eines Wehrführers |
| 4. | Entlassung des stellv. Wehrführers aus seiner Funktion |
| 5. | Wahl und Ernennung einer stv. Wehrführerin / eines stv. Wehrführers |
| 6. | Wahl und Ernennung einer weiteren stv. Wehrführerin / eines weiteren stv. Wehrführers |
| 7. | Verschiedenes |