Das Erfordernis der Änderung des derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Loreley ergibt sich aus der Notwendigkeit der Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung. Nach der Fusion der Verbandsgemeinden Braubach und Loreley im Jahr 2012 und der Zusammenführung der beiden Flächennutzungspläne der ehemaligen Verbandsgemeinden sollen nun die rechtsverbindlich gewordenen Bebauungspläne sowie neue Planungsabsichten dargestellt werden. Die vorliegende erste Änderung der Verbandsgemeinde Loreley befasst sich mit städtebaulichen Änderungen in den einzelnen Ortslagen. Seit den letzten Änderungen der alten Flächennutzungspläne haben sich in vielen Ortsgemeinden der Bedarf an weiteren Darstellungen von Bauflächen ergeben. Weiterhin werden vorliegend nachrichtliche Korrekturen von Darstellungen auf Grund faktisch ausgeübter Nutzungen vorgenommen. Als Planungshorizont wurden 15 Jahre bis zum Jahr 2040 gewählt. Damit stellt die Verbandsgemeinde die Weichen der baulichen Entwicklung für die nähere und mittlere Zukunft der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden gleichermaßen.
Die Planunterlagen werden in der Zeit vom 18.07.2025 bis einschließlich 20.08.2025 digital auf der Homepage
(www.vg-loreley.de/verwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/verbandsgemeinde-loreley)
abrufbar sein. Zusätzlich werden die Unterlagen, nach vorheriger Anmeldung, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Friedrichsstraße 12, 56338 Braubach, Zimmer 14 während der Dienststunden
| Montag bis Mittwoch | von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag | on 8:00 - 12:00 Uhr |
öffentlich ausgelegt.
Während der o.g. Beteiligung können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nur fristgerechte, d.h. während der Offenlagefrist vorgebrachte Anregungen haben Anspruch auf Prüfung. Sollte bis zum Fristende keine abschließende Stellungnahme abgegeben worden sein, geht die VG Loreley davon aus, dass keine Anregungen oder Bedenken geltend gemacht werden.
Für Ihre Mitarbeit bedanken wir uns.