Der Wahlausschuss stellte in seiner Sitzung am Dienstag, 08. Juli 2025 fest, dass keine Wahlvorschläge für die Wahl der Stadtbürgermeisterin / des Stadtbürgermeisters der Stadt Sankt Goarshausen eingereicht wurden.
Gemäß § 53 Abs. 2 GemO findet die Wahl am 24. August 2025 nicht statt. Die Wahl der Stadtbürgermeisterin / des Stadtbürgermeisters erfolgt in diesem Fall durch den Stadtrat nach den Bestimmungen des § 40 GemO.