Titel Logo
Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 28/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

1. Nachtragshaushaltsatzung der Ortsgemeinde Dachsenhausen für das Jahr 2026 vom 06.07.2026

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

-

Grundsteuer A

-

Grundsteuer B

-

Gewerbesteuer

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund

-

für jeden zweiten Hund

-

für jeden weiteren Hund

-

für den ersten gefährlichen Hund

-

für jeden zweiten gefährlichen Hund

-

für jeden weiteren gefährlichen Hund

Die Angabe der Steuersätze erfolgt lediglich deklaratorisch. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt ausschließlich durch die Satzung der Ortsgemeinde Dachsenhausen über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B, die Gewerbesteuer und der Hundesteuer.

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 betrug 6.309.059 €.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025 beträgt 6.413.309 € und

zum 31.12.2026 6.417.209 € sowie

zum 31.12.2027 6.459.809 €.

§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen

und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500 € (2026) überschritten sind.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Die bisherige Wertgrenze für Investitionen wird nicht verändert.

§ 8 Inkrafttreten

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Ortsgemeinde Dachsenhausen, den 06.07.2026
Sebastian Haupt Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08.06.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 13.06.2026 bis Dienstag, 21.06.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montag und Dienstag

von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr,

Mittwoch

von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Donnerstag

von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr und

Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 06.07.2026
Verbandsgemeinde Loreley
Mike Weiland Bürgermeister