Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber bisher Euro | verändert um Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 2.639.700 | 0 | 2.639.700 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 2.635.800 | 0 | 2.635.800 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 3.900 | 0 | 3.900 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 65.900 | 0 | 65.90 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 244.000 | 0 | 244.000 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 619.700 | 90.000 | 709.700 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -375.700 | -90.000 | -465.700 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -375.700 | -90.000 | -465.700 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 309.800 | 90.000 | 399.800 |
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | ||
| - | Grundsteuer A | 280 v.H. |
| - | Grundsteuer B | 709 v. H. |
| - | Gewerbesteuer | 435 v. H |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
| - | für den ersten Hund | 60 € |
| - | für jeden zweiten Hund | 120 € |
| - | für jeden weiteren Hund | 240 € |
| - | für den ersten gefährlichen Hund | 700 € |
| - | für jeden zweiten gefährlichen Hund | 700 € |
| - | für jeden weiteren gefährlichen Hund | 700 € |
Die Angabe der Steuersätze erfolgt lediglich deklaratorisch. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt ausschließlich durch die Satzung der Ortsgemeinde Dachsenhausen über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B, die Gewerbesteuer und der Hundesteuer.
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 betrug 6.309.059 €.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2025 beträgt 6.413.309 € und
zum 31.12.2026 6.417.209 € sowie
zum 31.12.2027 6.459.809 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500 € (2026) überschritten sind.
Die bisherige Wertgrenze für Investitionen wird nicht verändert.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Hinweis:
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08.06.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 13.06.2026 bis Dienstag, 21.06.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,
| Montag und Dienstag | von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr, |
| Mittwoch | von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr |
| Donnerstag | von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr und |
| Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
zur Einsicht öffentlich aus.