Gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Dachsenhausen werden hiermit die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Dachsenhausen zu einer Genossenschaftsversammlung für Donnerstag, den 03.08.2023 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Dachsenhausen eingeladen.
Jagdgenossen sind alle Eigentümer von Grundstücken, die zu dem Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Dachsenhausen gehören.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse den Umfang seiner Flächen nachweisen muss und die Gesamtgröße der Fläche bei der Stimmabgabe, insbesondere bei Wahlen auf den Stimmzetteln zu vermerken ist.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung mit Feststellung der fristgerechten und satzungsgemäßen Einladung |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung die Haushalt 2020 / 2021 |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung Haushalt 2022/2023 |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung der Jahresabschlüsse 2019 - 2022 |
| 5. | Entlastung des Vorstandes |
| 6. | Neuwahl des Jagdvorstehers |
| 7. | Neuwahl des 1. Beisitzers |
| 8. | Neuwahl des 2. Beisitzers |
| 9. | Neuwahl des Stellvertreters des 1. Beisitzers |
| 10. | Neuwahl des Stellvertreters des 2. Beisitzers |
| 11. | Informationen der Wirtschaftswege und Beeinträchtigungen der Jagd |
| 12. | Allgemeines, Fragen etc. |
Hinweis:
Zur Versammlung haben die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen einen Flächennachweis (z.B. Grundbuchauszug, Bestandsnachweis des Kulturamtes etc.) zur Ermittlung der Stimmenverhältnisse mitzuführen.
Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nicht öffentlich.
Jeder Jagdgenosse/ Jagdgenossin kann sich durch einen anderen Jagdgenossen/Jagdgenossin vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse / Jagdgenossin in seiner Person vereinigen.