Die diesjährigen Haushaltsberatungen in den Ortsgemeinden werden voraussichtlich bis Ende Januar abgeschlossen sein. In diesem Zusammenhang werden auch die jeweiligen Steuerhebesätze (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer, Hundesteuer) für 2023 festgelegt.
Aufgrund dessen werden die Steuerbescheide voraussichtlich Anfang Februar an die Steuerpflichtigen versandt.
Aufgrund des späteren Zeitpunktes der Bekanntgabe der Steuerbescheide für 2023 wird der frühestmögliche Teilzahlungstermin der Steuern statt auf den 15.02.2023 auf den 15.03.2023 festgelegt.
Die weiteren regulären Teilzahlungstermine (insbesondere 15.05./15.08./15.11) bleiben unverändert bestehen.
Ich bitte alle betroffenen Steuerpflichtigen, den veränderten Zahlungstermin zu beachten.