Titel Logo
Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung des RheinHunsrück Wasser Zweckverbandes

Am Montag, den 22.01.2024 findet um 11:00 Uhr im Verwaltungsgebäude des Zweckverbandes eine Sitzung des Werkausschusses statt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

  1. Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für die Jahre 2023 bis 2026
  2. Auftragsvergabe - Erneuerung Trinkwasserleitung in Boppard-Buchenau, Fichtenweg und Waldstraße
  3. Anfragen und Mitteilungen
Dörth, 10.01.2024
Peter Unkel, Verbandsvorsteher
RheinHunsrück Wasser
Zweckverband, Dörth

Haushaltssatzung 2024

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes RheinHunsrück Wasser hat in der Sitzung am 05.12.2023 die nachfolgende Satzung zum Wirtschaftsplan 2024 gem. § 7 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in Verbindung mit § 24 Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der z. Z. geltenden Fassung beschlossen:

Haushaltssatzung des Zweckverbandes RheinHunsrück Wasser, Dörth zum Wirtschaftsplan 2024

§ 1

Im Erfolgsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 betragen

die Aufwendungen

16.641.000

die Erträge

16.641.000

der Jahresgewinn/-verlust

0

§ 2

Der Vermögensplan wird in Einnahmen und Ausgaben im Wirtschaftsplan 2024 festgesetzt auf

26.901.000

§ 3

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

19.115.000

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

10.375.000

§ 4

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2024 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

6.198.000

verzinste Kredite auf

14.171.000

zusammen auf

20.369.000

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf

3.000.000

§ 6

ohne MwSt.

incl. 7% MwSt.

1a)

Der Wasserpreis beträgt im Verbandsgebiet mit Ausnahme von Oberdiebach, Ortsteil Rheindiebach, je m³

2,20

2,35

1b)

Für den Ortsteil Rheindiebach beträgt der Wasserpreis je m³

2,40

2,57

ohne MwSt.

incl. 7% MwSt.

2a)

Der Grundpreis beträgt pro Jahr im Verbandsgebiet mit Ausnahme von Oberdiebach, Ortsteil Rheindiebach bei einem Wasserzähler mit einer Verbrauchsleisstung von

Q3 4 m³/h

120,00

128,40

Q3 10 m³/h

288,00

308,16

Q3 16 m³/h

480,00

513,60

Q3 25 m³/h sowie Q3 30 m³/h

720,00

770,40

Q3 40 m³/h

1.440,00

1.540,80

Q3 63 m³/h

1.920,00

2.054,40

Q3 100 m³/h

2.880,00

3.081,60

größer als Q3 100 m³/h nach besonderer Vereinbarung

2b)

Für den Ortsteil Rheindiebach beträgt der Grundpreis bei einem Wasserzähler mit einer Verbrauchsleistung von

Q3 4 m³/h

148,00

158,36

Q3 10 m³/h

355,20

380,06

Q3 16 m³/h

592,00

633,44

Q3 25 m³/h

888,00

950,16

3) Die Preise für einen Feuerlöschanschuss betragen:

bis 50 mm

720,00

770,40

über 50 mm bis 80 mm

1.920,00

2.054,40

über 80 mm bis 100 mm

2.880,00

3.081,60

§ 7

Abschlagszahlungen werden gemäß § 25 AVBWasserV entsprechend dem Verbrauch aus dem letzten Abrechnungszeitraum oder nach dem Durchschnittsverbrauch vergleichbarer Kunden erhoben.

Dörth, den 05.12.2023 RheinHunsrück Wasser
Zweckverband
Unkel, Verbandsvorsteher

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat mit Schreiben vom 22.12.2023, Az. 17 06 RHW/21 a die genehmigungspflichtigen Teile der Satzung genehmigt und gegen die übrigen Festsetzungen des Wirtschaftsplanes 2024 aufsichtsbehördliche Bedenken nicht erhoben. Die übrigen Teile des Wirtschaftsplanes liegen in der Zeit vom 29.01. bis 06.02.2024 im Verwaltungsgebäudes des Zweckverbandes in Dörth, Gallscheider Str. 1 öffentlich aus.

Hinweis gemäß § 24, Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband RheinHunsrück Wasser, Dörth, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Dörth, den 08.01.2024 RheinHunsrück Wasser
Zweckverband
Unkel, Verbandsvorsteher