Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| 2025 | 2026 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.249.600 Euro | 1.162.000 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.122.600 Euro | 1.098.600 Euro |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 127.000 Euro | 63.400 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 158.500 Euro | 94.900 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 163.100 Euro | 867.600 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 214.500 Euro | 977.000 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -51.400 Euro | 109.400 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -107.100 Euro | 14.500 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2025 | 2026 |
| zinslose Kredite auf | 0 Euro | 0 Euro |
| verzinste Kredite auf | 51.400 Euro | 109.400 Euro |
| Zusammen auf | 51.400 Euro | 109.400 Euro |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
1.070.500 Euro (2025) und 0 Euro (2026).
Die Summe der Verpflichtungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
101.900 Euro.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf1.745.000 Euro (2025) und 1.600.000 Euro (2026).
| 2025 | 2026 |
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | ||
| - Grundsteuer A | 365 v. H. | 365 v. H. |
| - Grundsteuer B | 485 v. H. | 485 v. H. |
| - Gewerbesteuer | 410 v. H. | 410 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
| - für den ersten Hund | 75 Euro | 75 Euro |
| - für den zweiten Hund | 110 Euro | 110 Euro |
| - für jeden weiteren Hund | 150 Euro | 150 Euro |
| - für jeden gefährlichen Hund | 650 Euro | 650 Euro |
Hinweis:
Die Angabe der Steuersätze erfolgt lediglich deklaratorisch. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt ab 2025 ausschließlich durch die Satzung der Ortsgemeinde Kestert über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer und Hundesteuer.
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
- Hebesatz Tourismusbeitrag: 6,00 % (2025) und 6,00 % (2026)
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 1.910.860 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 1.928.860 Euro und zum 31.12.2025 2.055.860 Euro sowie zum 31.12.2026 2.119.260 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500 Euro (2025) und 1.500 Euro (2026) überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 03.12.2024 angezeigt worden. Sie enthält folgenden Wortlaut:
Wir erteilen unsere Genehmigung:
| 1. | zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen 2025 erforderlich ist, in Höhe von 51.400,00 €, sowie der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen 2026 erforderlich ist, in Höhe von 109.400,00 €. |
| 2. | Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, für den in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, in Höhe von 101.900,00 €. |
| 3. | Zu dem Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 1.745.000,00 €,und zu dem Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 1.600.000,00 €. |
Alle vorstehenden Genehmigungen erfolgen unter der Bedingung, dass eine Inan- spruchnahme der Investitionskredite und Verpflichtungsermächtigungen nur zur Finanzierung von Maßnahmen erfolgen darf, welche nachweislich die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht beeinträchtigen oder im Sinne der Ausnahme begründenden Anforderungen der Ziffer 4.1.3 der W zu§ 103 GemO verwendet werden. Es obliegt der Eigenverantwortung der Entscheidungsträger, vor jeder Auftragsvergabe nochmals die Notwendigkeit und Unabweisbarkeit der vorgesehenen Ausgaben sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach eingehend zu prüfen und aktenkundig zu machen.
Sowohl Investitions- als auch Liquiditätskredite sind grundsätzlich in EURO aufzunehmen. Bei Kreditaufnahmen in Fremdwährungen ist die W Nr. 3.4 zu § 103 GemO zu beachten.
Ansonsten enthält die Haushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeit,
| Montags | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag und Mittwoch | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
zur Einsicht öffentlich aus.