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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2025

2026

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.249.600 Euro

1.162.000 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.122.600 Euro

1.098.600 Euro

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

127.000 Euro

63.400 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

158.500 Euro

94.900 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

163.100 Euro

867.600 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

214.500 Euro

977.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-51.400 Euro

109.400 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-107.100 Euro

14.500 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2025

2026

zinslose Kredite auf

0 Euro

0 Euro

verzinste Kredite auf

51.400 Euro

109.400 Euro

Zusammen auf

51.400 Euro

109.400 Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

1.070.500 Euro (2025) und 0 Euro (2026).

Die Summe der Verpflichtungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

101.900 Euro.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf1.745.000 Euro (2025) und 1.600.000 Euro (2026).

§ 5

Steuersätze

2025

2026

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A

365 v. H.

365 v. H.

- Grundsteuer B

485 v. H.

485 v. H.

- Gewerbesteuer

410 v. H.

410 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

75 Euro

75 Euro

- für den zweiten Hund

110 Euro

110 Euro

- für jeden weiteren Hund

150 Euro

150 Euro

- für jeden gefährlichen Hund

650 Euro

650 Euro

Hinweis:

Die Angabe der Steuersätze erfolgt lediglich deklaratorisch. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt ab 2025 ausschließlich durch die Satzung der Ortsgemeinde Kestert über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer und Hundesteuer.

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

- Hebesatz Tourismusbeitrag: 6,00 % (2025) und 6,00 % (2026)

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 1.910.860 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 1.928.860 Euro und zum 31.12.2025 2.055.860 Euro sowie zum 31.12.2026 2.119.260 Euro.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500 Euro (2025) und 1.500 Euro (2026) überschritten sind.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Ortsgemeinde Kestert, den 09.01.2025
Uwe Schwarz
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 03.12.2024 angezeigt worden. Sie enthält folgenden Wortlaut:

Wir erteilen unsere Genehmigung:

1.

zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen 2025 erforderlich ist, in Höhe von 51.400,00 €, sowie der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen 2026 erforderlich ist, in Höhe von 109.400,00 €.

2.

Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, für den in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, in Höhe von 101.900,00 €.

3.

Zu dem Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 1.745.000,00 €,und zu dem Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 1.600.000,00 €.

Alle vorstehenden Genehmigungen erfolgen unter der Bedingung, dass eine Inan- spruchnahme der Investitionskredite und Verpflichtungsermächtigungen nur zur Finanzierung von Maßnahmen erfolgen darf, welche nachweislich die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht beeinträchtigen oder im Sinne der Ausnahme begründenden Anforderungen der Ziffer 4.1.3 der W zu§ 103 GemO verwendet werden. Es obliegt der Eigenverantwortung der Entscheidungsträger, vor jeder Auftragsvergabe nochmals die Notwendigkeit und Unabweisbarkeit der vorgesehenen Ausgaben sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach eingehend zu prüfen und aktenkundig zu machen.

Sowohl Investitions- als auch Liquiditätskredite sind grundsätzlich in EURO aufzunehmen. Bei Kreditaufnahmen in Fremdwährungen ist die W Nr. 3.4 zu § 103 GemO zu beachten.

Ansonsten enthält die Haushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

Vom Montag den 20.01.2025 bis Dienstag den 28.01.2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeit,

Montags

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag und Mittwoch

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 09.01.2025
(Unterschrift)
Bürgermeister