Titel Logo
Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 30/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

1. Nachtragshaushaltsatzung der Ortsgemeinde Weyer für das Jahr 2023 vom 18.07.2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite von bisher 0 Euro auf 0 Euro

verzinste Kredite von bisher 0 Euro auf 19.200 Euro

Zusammen von bisher 0 Euro auf 19.200 Euro

§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 55.000 Euro.

§ 4 Verpflichtungsermächtigungen

unverändert

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt neu festgesetzt:

- Grundsteuer A von 335 v. H. auf 380 v. H.

- Grundsteuer B von 400 v. H. auf 465 v. H.

- Gewerbesteuer von 393 v. H. auf 410 v. H.

Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 1.741.513 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 1.697.413 Euro und zum 31.12.2023 1.700.713 Euro.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

unverändert

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

unverändert

§ 9 Inkrafttreten

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Ortsgemeinde Weyer, den 18.07.2023
Ilona Bröder-Wagner, Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.06.2023 vorgelegt worden.

Wir erteilen unsere Genehmigung

1.

zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2023 erforderlich ist, in Höhe von 19.200,00 €,

2.

zu dem Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse der Verbandsgemeinde zum 31.12.2023 in Höhe von 55.000,00 €.

Sollten keine lnlandkredite aufgenommen werden, so ist jedoch eine Kreditaufnahme auf die Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft beschränkt.

Ansonsten enthält die Nachtragshaushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 31.07.2023 bis Dienstag, 08.08.2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

und 13.30 bis 16.00 Uhr,

Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

und 13.30 bis 18.00 Uhr und

Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 18.07.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Loreley
Mike Weiland, Bürgermeister