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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 30/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltsatzung der Ortsgemeinde Reitzenhain

für das Jahr 2023 vom 18.07.2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.

§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 0 €.

§ 4 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt neu festgesetzt:

Grundsteuer A von bisher 310 v.H. auf 345 v.H.

Grundsteuer B von bisher 375 v.H. auf 465 v.H.

Gewerbesteuer unverändert

Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug. 2.327.290 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. 2022 beträgt 2.303.290 Euro. und zum 31.12. 2023 2.338.690 Euro.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall nunmehr 2.000 Euro überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Die bisherige Wertgrenze für Investitionen wird nicht verändert.

§ 9 Inkrafttreten

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Ortsgemeinde Reitzenhain, den 18.07.2023
Rüdiger Geisel, Ortsbürgermeister
Hinweis:

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 29.06.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 31.07.2023 bis Dienstag, 08.08.2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten, Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 18.07.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Loreley
Mike Weiland, Bürgermeister