Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| gegenüber bisher Euro | verändert um Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro |
| der Gesamtbetrag der Erträge | 479.500 | 128.500 | 608.000 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 505.500 | 67.100 | 572.600 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -26.000 | 61.400 | 35.400 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -24.200 | 61.400 | 37.200 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 10.400 | 14.000 | 24.400 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.500 | 27.000 | 28.500 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 8.900 | -13.000 | -4.100 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -32.700 | -400 | -33.100 |
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 0 €.
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt neu festgesetzt:
Grundsteuer A von bisher 310 v.H. auf 345 v.H.
Grundsteuer B von bisher 375 v.H. auf 465 v.H.
Gewerbesteuer unverändert
Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug. 2.327.290 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. 2022 beträgt 2.303.290 Euro. und zum 31.12. 2023 2.338.690 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall nunmehr 2.000 Euro überschritten sind.
Die bisherige Wertgrenze für Investitionen wird nicht verändert.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 29.06.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 31.07.2023 bis Dienstag, 08.08.2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten, Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Einsicht öffentlich aus.