Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| gegenüber bisher Euro | verändert um Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro |
| der Gesamtbetrag der Erträge | 1.735.650 | 370.500 | 2.106.150 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 1.882.250 | 184.350 | 2.066.600 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -146.600 | 186.150 | 39.550 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -79.500 | 186.150 | 106.650 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 3.000 | 0 | 3.000 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 | 115.000 | 115.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 3.000 | -115.000 | -112.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 76.500 | -71.150 | 5.350 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
zinslose Kredite von bisher 0 Euro auf 0 Euro
verzinste Kredite von bisher 0 Euro auf 112.000 Euro
Zusammen von bisher 0 Euro auf 112.000 Euro
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 50.000 €.
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt neu fest- gesetzt:
- Grundsteuer A von bisher 320 v. H. auf 365 v. H.
- Grundsteuer B von bisher 380 v. H. auf 480 v. H.
- Gewerbesteuer von bisher 420 v. H. auf 435 v. H.
Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug. 6.073.623 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 5.788.023 Euro. und zum 31.12.2023 5.827.573 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall nunmehr 1.500 Euro überschritten sind.
Die bisherige Wertgrenze für Investitionen wird nicht verändert.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Hinweis:
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Wir erteilen unsere Genehmigung
| 1. | zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen 2023 erforderlich ist, in Höhe von 112.000,00 €. |
| 2. | zu dem Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse der Verbandsgemeinde zum 31.12.2023 in Höhe von 50.000,00 €. |
Sollten keine lnlandkredite aufgenommen werden, so ist jedoch eine Kreditaufnahme auf die Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft beschränkt.
Ansonsten enthält die Nachtragshaushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 31.07.2023 bis Dienstag, 08.08.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,
Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
und 13.30 bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
und 13.30 bis 18.00 Uhr und
Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zur Einsicht öffentlich aus.