Gemäß der Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltungsgeschäfte auf die Ortsgemeinde Prath ist der Reinertrag aus der Jagdnutzung im Jagdbezirk Prath für das Jahr 2023 der Ortsgemeinde Prath ausschließlich zur Instandhaltung der Feld-, Weinbergs- und Waldwege zur Verfügung zu stellen. In der gemeinsamen Sitzung des Jagdvorstandes mit der Ortsgemeinde Prath wurde Einvernehmen über die Verwendung des Reinertrages hergestellt.
Die Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Jagdvorstandes mit der Ortsgemeinde Prath vom 03.05.2024 liegt in der Zeit vom 29.07.2024 bis 12.08.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstr. 3, 56346 St. Goarshausen (Zimmer 12), während der Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Einsicht öffentlich aus.