Die Ortsgemeinde Bornich sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
auf der Basis einer geringfügigen Beschäftigung
Wer Spaß an der Pflege der Grünflächen, Hecken und Wege, bei freier Zeiteinteilung hat, kann sich gern auf diese Beschäftigung bewerben. Die Arbeitszeit als geringfügig Beschäftigte/r im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV wird nach Bedarf in Absprache mit der Ortsgemeinde Bornich festgelegt.
Die Eingruppierung richtet sich nach dem TVöD.
Zum 01.09.2024 sucht die Ortsgemeinde Bornich ferner
auf der Basis einer geringfügigen Beschäftigung
Wer Spaß an dieser Beschäftigung hat, kann sich gerne auf die Stelle bewerben. Die Arbeitszeit als geringfügig Beschäftigte/r im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV wird nach Bedarf in Absprache mit der Ortsgemeinde Bornich festgelegt.
Die Eingruppierung richtet sich nach dem TVöD.
Wenn Sie Interesse an diesen Stellen haben oder weitere Informationen benötigen, melden Sie sich bitte bis zum 18.08.2024 bei Herr Ortsbürgermeister Elias Metz unter gemeinde@bornich.de oder 0151 41665815.