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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 30/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Loreley hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), in der Fassung vom 31.01.1994, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473, 475), des § 8 Abs. 3, § 33 und § 36 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG -) vom 02.11.1981, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.07.2024 (GVBl. 302), des § 2 Abs. 1, § 7 und § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.02.2025 (GVBl. S. 62), sowie der Landesverordnung über die Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge vom 30.05.2025 (GVBl. S. 167) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel I

§ 5

Berechnung des Kostenersatzes und der Gebühren

§ 5 Absatz 4 und 6 werden wie folgt neu gefasst.

(4) Für die Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge ergeben sich die Stundensätze aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis. Stundensätze nach der Verordnung des zuständigen Ministeriums gemäß § 36 Abs. 10 LBKG gehen den Stundensätzen nach Satz 1 vor; im Übrigen bleiben in dieser Satzung geregelte Stundensätze für weitere Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge unberührt.

(6) Die Einsatzdauer beginnt mit der Alarmierung und endet nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft bzw. nach Ende der notwendigen Aufräumungs- und Reinigungszeiten.

Artikel II

§ 10

Übergangsbestimmung

§ 10 wird wie folgt neu gefasst.

Die Satzung gilt auch für Fälle zwischen dem 30.12.2020 und 18.08.2023 mit der Maßgabe, dass die pauschalierten Personalkosten und die Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge die Beträge nach der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr vom 30.10.2013 (auf Grundlage der bis zum 29.12.2020 geltenden Fassung des LBKG) nicht übersteigen dürfen.

Artikel III

Die Anlage zu § 5 wird wie folgt neu gefasst.

Nr.

1.

1.1

1.2

2.

2.1

2.2

2.3

2.4

2.5

2.6

2.7

2.8

2.9

2.10

2.11

2.12

2.13

2.14

2.15

2.16

2.17

2.18

2.19

2.20

2.21

2.22

2.23

2.24

2.25

2.26

2.27

2.28

2.29

2.30

2.31

2.32

2.33

2.34

2.35

2.36

2.37

2.38

2.39

2.40

Artikel IV

Die übrigen Bestimmungen der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Loreley vom 14.08.2023 bleiben unberührt.

Artikel V

Diese 1. Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Loreley tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

St. Goarshausen, 03.07.2025
Mike Weiland
Bürgermeister
Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

St. Goarshausen, 17.07.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Loreley
(Siegel) In Vertretung
Holger Puttkammer
Erster Beigeordneter