Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2, 7 und 13 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und sowie § 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 des Landesabwasserabgabengesetzes (LAbwAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Der Anhang 1 zu § 1 Abs. 2 der Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (Allgemeinen Entwässerungssatzung) der Verbandsgemeinde Loreley in der Fassung vom 2. November 2017 wird wie folgt neu gefasst:
Anhang 1:
Entwässerungsgebiete / Entwässerungssysteme
Anhang 1 zu § 1 Abs. 2 der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Loreley
Anhang der gemäß § 1 Abs. 2 dieser Satzung die Art der Entwässerung (Mischsystem, Trennsystem, modifiziertes Misch-/Trennsystem u.a.) für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Loreley darstellt.
| Entwässerungsgebiet | Entwässerungssytem |
| Ortsgemeinde Auel: | Mischsystem |
| Ortsgemeinde Bornich: | Mischsystem; Das Gewerbegebiet, das Neubaugebiet „Kleines Feldchen“, der Winzerkeller (Winzerweg 1) und „Am Winzerkeller 1-4“ entwässern im Trennsystem. |
| Stadt Braubach: | Mischsystem; Stadtteil Hinterwald: Trennsystem; das Grundstück Flur 6, Flurstück 31/7 entwässert im Mischsystem |
| Ortsgemeinde Dachsenhausen: | Mischsystem; Die Neubaugebiete „In den Bremenstücker“ hat nur einen Schmutzwasserkanal. Das Neubaugebiet „Hinterscheid III“ und die Rhein-Taunus-Straße 1, 3 und 5 entwässern im Trennsystem. |
| Ortsgemeinde Dahlheim: | Mischsystem |
| Ortsgemeinde Dörscheid: | Mischsystem; Das Plangebiet „Gewerbegebiet Ober-Dörscheid“ entwässert im Trennsystem. |
| Ortsgemeinde Filsen: | Ortskern Mischsystem; Die Neubaugebiete „In der Zeil“ und „Im Wässerland“ entwässern im Trennsystem. |
| Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen: | Ortskern Mischsystem; Das Neubaugebiet „Im Höllchen“ sowie die Rheinufer-, Bach- und Schulstraße sowie das Schulgässchen entwässern im Trennsystem. |
| Stadt Kaub: | Mischsystem in der Rheinuferstraße 40 - 66, der Poststraße und im Stadtgebiet zwischen Marktstraße bis zur Adolfstraße. Das restliche Stadtgebiet entwässert im Trennsystem. |
| Ortsgemeinde Kestert: | Mischsystem; Das Neubaugebiet „Am Rainchen“ entwässert im Trennsystem. |
| Ortsgemeinde Lierschied: | Mischsystem; Das Neubaugebiet „Auf der Burg“ entwässert im Trennsystem. |
| Ortsgemeinde Lykershausen: | Mischsystem; Das Neubaugebiet „Zum Rheinufer“ entwässert im Trennsystem. |
| Ortsgemeinde Nochern: | Mischsystem; Das Neubaugebiet „Tälerblick“ entwässert im Trennsystem. |
| Ortsgemeinde Osterspai: | Der Bereich zwischen Bundeseisenbahnstrecke und B 42 sowie das Neubaugebiet „Ost III“ entwässern im Trennsystem. Die Elligstraße, der Neuweg, die Bahnhofstraße, die Neubaugebiete „Ost I“ und „Ost II“, die Filsener- und Gartenstraße sowie der Bergweg entwässern im Mischsystem. |
| Ortsgemeinde Patersberg: | Mischsystem; Das Neubaugebiet „Raßborn“ entwässert im Trennsystem |
| Ortsgemeinde Prath: | Mischsystem; Das Neubaugebiet „Auf dem Stein“ entwässert im Trennsystem |
| Ortsgemeinde Reichenberg: | Trennsystem Das Neubaugebiet „Amtsfeld“ entwässert im Mischsystem |
| Ortsgemeinde Reitzenhain: | Mischsystem Das Neubaugebiet „In den Bogeler Gärten“ entwässert im Trenn-system |
| Stadt St. Goarshausen, einschließlich der Stadtteile Heide, Wellmich und Ehrenthal: | Mischsystem |
| Ortsgemeinde Sauerthal: | Trennsystem |
| Ortsgemeinde Weisel: | Mischsystem; Die Neubaugebiete „Am Birkner Weg“ und „Auf dem Dewald“, sowie der nicht ausgefertigte Teil des Gewerbegebiets „An der L339“ (zweiter Abschnitt) entwässern im Trennsystem. Im Achter Weg ist nur ein Schmutzwasserkanal vorhanden |
| Ortsgemeinde Weyer: | Mischsystem; Die verlängerte Langgasse (ab Einmündung „Am Heckelchen“ bis Straußenfarm) entwässert im Trennsystem |
Die Änderungssatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen
sind, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| oder | |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.