Ortsgemeinde Dachsenhausen
- Umlegungsausschuss -
über den Beginn der vorbereitenden Arbeiten im Umlegungsverfahren „Hinterscheid III“ in der Gemeinde Dachsenhausen.
Für die Durchführung der Umlegung „Hinterscheid III“ wird am 22. August 2022 mit den Vermessungsarbeiten zur Einbringung der neuen Grenzmarken begonnen.
Von den Arbeiten sind folgende Grundstücke betroffen:
Gemarkung: Dachsenhausen [0935] - Grundbuchamt: Lahnstein
| Flur 8 | Flurstück Nr.: 136 |
| Flur 13 | Flurstück Nr.: 102/16 |
| Flur 29 | Flurstücke Nr.: 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84/2, 86/2, 87/1, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94/2, 94/3, 95/1, 96/1, 97/1, 98/1, 99/1, 100, 101, 102/1, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124 und 131/4 |
Den Beauftragten des Vermessungs- und Katasteramts Westerwald-Taunus ist nach § 209 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung das Recht eingeräumt, alle von der Umlegung betroffenen Grundstücke zum Zwecke der Vermessung, Abmarkung und Bewertung zu betreten.
Es wird gebeten, eingefriedete (verschlossene) Grundstücke offen zu halten. Die Arbeiten können auch vorgenommen werden, wenn die Eigentümer und Besitzer nicht anwesend sind.
Die Arbeiten werden am 22. August 2022 beginnen und voraussichtlich 4 Wochen dauern.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorbereitenden Maßnahmen im Umlegungsgebiet kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Monatsfrist beginnt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung.
Der Widerspruch kann
| 1. | schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Gemeinde Dachsenhausen, Geschäftsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg oder |
| 2. | durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nummer 9110/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (Abl. EU Nr. L 257 S. 73) an: vermka.wwt@poststelle.rlp.de |
erhoben werden.
Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.vg-loreley.de