Auskunfts- und Mitteilungspflicht der Beitragspflichtigen; Umsatzanforderung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Beitragspflichtigen der betroffenen Städte und Ortsgemeinden (Bornich, Stadt Braubach, Kamp-Bornhofen, Stadt Kaub, Kestert, Osterspai und Stadt St. Goarshausen) gem. § 7 Abs. 1 der jeweils gültigen Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages, Tourismusbeitragssatzung (TBS), eine Auskunfts- und Mitteilungspflicht für ihre in den jeweiligen Jahren erzielten Umsätze haben.
Aktuell werden die Umsätze der Geschäftsjahre 2019 und 2020 benötigt.
Wir bitten um entsprechende Mitteilungen, falls diese bisher nicht bereits gemeldet worden sind.
Das hierfür erforderliche Formular ist auf unserer Internetseite www.vg-loreley.de unter Bürgerservice, Anliegen von A-Z, Formulare, Formulare zum Ausdrucken, Steuern und Abgaben als „Erhebungsbogen zum Tourismusbeitrag“ abrufbar.
Sollten bereits die Umsätze 2021 bekannt sein, sind auch diese dem Steueramt schriftlich und ggf. mit entsprechenden Nachweisen mitzuteilen.
Für Rückfragen steht Ihnen die Sachbearbeiterin des Tourismusbeitrages, Frau Nadja Rebner, unter der Telefonnummer 06771-919-126 oder per E-Mail n.rebner@vg-loreley.de zur Verfügung.