Titel Logo
Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 31/2023
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Blitzlicht aus dem Verbandsgemeinderat am 20. Juli 2023 – Teil 2

Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung einer Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Loreley

Mit der Novellierung des Landesgesetz über Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) haben sich die Vorgaben zur Ermittlung der Kostensätze geändert. Das Ministerium des Innern und für Sport erarbeitet derzeit eine Rechtsverordnung über die Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge nach § 36 Abs. 10 LBKG und empfiehlt die Kostenkalkulation bzw. Satzung an die Neuregelungen des § 36 LBKG anzupassen. Die Fachabteilung in der Verbandsgemeindeverwaltung erarbeitete detaillierte Gebührenkalkulationen und der Entwurf zur Neufassung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Loreley konnte einstimmig vom Verbandsgemeinderat verabschiedet werden.

Beratung und Beschlussfassung zur Zweckvereinbarung zur Umsetzung des Verbundkonzeptes „Hochbehälter Dachskopf“

Die Verbandsgemeinden Loreley und Nastätten hatten in der Vergangenheit eine Zweckvereinbarung über die gemeinsame Sicherstellung der Trinkwasserversorgung - Hochbehälter Dachskopf beschlossen, die vordergründig die beiderseitige Absichtserklärung zur Weiterverfolgung des Projekts beinhaltete. Im weiteren Verlauf wurden u.a. Klärungen zur Dimensionierung des Hochbehälters Dachskopf, sowie die spätere Kostenverteilung und Betriebsführung besprochen. Weiterhin wird es zu einem Standortwechsel des bisher in der Gemarkung Dachsenhausen geplanten Hochbehälters in die Gemarkung Oberbachheim kommen. Der ausgearbeitete Entwurf der Zweckvereinbarung wurde im Vorfeld mit dem Zuwendungsgeber abgestimmt. Der Verbandsgemeinderat beschloss den Abschluss der Zweckvereinbarung in der vorgelegten Fassung einstimmig, womit das interkommunale Projekt weiter vorangebracht werden kann.

Beratung und Beschlussfassung zum kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)

Der Verbandsgemeinde Loreley stehen ca. 480.000 Euro an Landesförderung über das KIPKI-Förderprogramm zur Verfügung. Die geplante Umrüstung der Straßenbeleuchtung in den Gemeinden auf LED, im Falle, dass die Straßenbeleuchtung nicht im Eigentum der Gemeinde, sondern des Verteilnetzbetreibers/Energieversorgers ist, wird derzeit anlassbezogen unter beihilferechtlichen Aspekten überprüft. Ebenso die Frage zu den PV-Anlagen auf kommunalen Eigenbetrieben. Sobald die Prüfergebnisse vorliegen, wird dies der Verbandsgemeinde mitgeteilt. Die Beschaffung eines Waldbrand-Quad wird im Rahmen des Antragsverfahrens im Einzelfall geprüft. Die Anschaffung von Ladesäulen, die extern betrieben werden, ist aus Sicht der Experten aus beihilferechtlichen Gründen kritisch zu bewerten, wenn der Energieversorger damit wirtschaftlich tätig wird.

Um den Gemeinden eine weitere Möglichkeit zu geben, sich an dem Projekt KIPKI zu beteiligen, soll ebenso die Anschaffung von Solar-Leuchten für noch nicht ausreichend ausgeleuchtete Bereiche Berücksichtigung finden.

Der Verbandsgemeinderat beauftragte die Verwaltung auf deren Vorschlag per einstimmigen Beschluss, aus den genannten Projekten förderfähige Maßnahmen im Umfang der zur Verfügung stehenden Fördermittel zusammenzustellen und entsprechende Förderanträge zu stellen.

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der kommunalen Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung (KWP) bildet neben dem Gebäudeenergiegesetz die Grundlage für eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Die Dekarbonisierung des Wärmesektors ist einer der größten Herausforderungen für die erfolgreiche Umsetzung der Klimaschutzziele. In der Verbandsgemeinde Loreley sind noch über 8000 fossile Heizungsanlagen verbaut, bundesweit liegt der Anteil der fossilen Wärmeversorgung bei ca. 90 %.

Um dem entgegenzuwirken, plant der Bund eine gesetzliche Verpflichtung für eine KWP. Diese wird nach derzeitigen Einschätzungen bis zu 68.000 Euro kosten. „Um die größtmögliche Förderquote (voraussichtlich 90%) zu erreichen, soll unbedingt die Förderantragsstellung bis zum 31.12.2023 angestrebt werden“, so Bürgermeister Mike Weiland, der hier als Verbandsgemeinde vorweggehen möchte. Ein gemeinsamer Antrag für den Rhein-Lahn-Kreis wäre ebenfalls denkbar. Der bisher eingeschlagene Weg der VG Loreley widerspricht dem gemeinsamen Vorgehen aber nicht. Man müsse allerdings den Schwellenwert bei einer kreisweiten Auftragsvergabe beachten und auf keinen Fall möchte der Bürgermeister die Zeit für eine höchstmögliche Förderung verstreichen lassen.

So beauftragte der Verbandsgemeinderat die Verwaltung einstimmig, Richtpreisangebote für die kommunale Wärmeplanung einzuholen und auf deren Grundlage einen Förderantrag bei der Nationalen Klimaschutzinitiative bis zum 31.12.2023 einzureichen.