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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 31/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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3. Änderung der Satzung über die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses „Uus gut Stubb“ und über die Erhebung von Gebühren der Ortsgemeinde Patersberg vom 04.07.2023

Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 37 des Gesetzes vom 19.12.2018 (GVBl. S. 448) i.V.m. §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetztes für Rheinland-Pfalz vom 17.03.2005 (GVBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2020 (GVBl. S. 1233), in der jeweils gültigen Fassung, folgende Satzungsänderung beschlossen:

Artikel 1

Die Anlage zu §§ 7, 8 und 9 zur Satzung der Ortsgemeinde Patersberg über die Benutzung der Räumlichkeiten im Dorfgemeinschaftshaus „Uus gut Stubb“ und über die Erhebung von Gebühren wird neu gefasst (siehe Anhang).

Artikel 2

Die übrigen Regelungen der Satzung vom 30.05.2012 bleiben unberührt.

Artikel 3

Die 3. Änderung der Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Patersberg, 04.07.2023
Karl Groß, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

St. Goarshausen, 24.07.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Loreley (Siegel)
In Vertretung:
Holger Puttkammer, Erster Beigeordneter